Erste-Hilfe-Kurs
In der Schule, im Straßenverkehr oder im Haushalt: Jederzeit kann sich ein Unfall oder Notfall ereignen. Oft ist dann schnelle Hilfe notwendig. In der Regel lässt sich schon durch wenige Handgriffe größeres Unheil verhindern und der betroffenen Person effektiv helfen.
Die Schulen sind verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe an ihrem Standort (vgl. § 21 Sozialgesetzbuch VII). Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelfer ausgebildet sind. Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z.B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere für alle Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen.
Das Staatliche Landesseminar führt in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz – Landesverband Saarland und der Unfallkasse des Saarlandes verpflichtend für alle Referendarinnen und Referendare einen Erste-Hilfe–Kurs durch.
Folgende Themen sind theoretischer und praktischer Bestandteil des Kurses:
- Auffinden einer Person
- Kontrolle der Vitalfunktionen
- Absetzen des Notrufs
- Stabile Seitenlage
- Beatmung Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Schockbekämpfung
- Wundversorgung/Verbände
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze- und Kälteschäden
- Vergiftungen/Insektenstiche
Auf typische Notfallsituationen in der Schule wird besonders eingegangen.